Mitglied werden
Das Islamische Forum Kehl e. V. lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Mit einer Mitgliedschaft unterstützen Sie dauerhaft unsere Moschee, Bildungsarbeit, Kinder- und Jugendarbeit, Seelsorge sowie unsere sozialen, interkulturellen und interreligiösen Aktivitäten.
Unsere Satzung unterscheidet zwischen Fördermitgliedern und ordentlichen Mitgliedern.
Fördermitgliedschaft
Fördermitglied können natürliche Personen ab 16 Jahren sowie juristische Personen werden, die die Ziele und den Zweck des Islamischen Forums Kehl unterstützen.
Fördermitglieder unterstützen die Arbeit des Vereins ideell und finanziell. Sie können an den Mitgliederversammlungen teilnehmen, besitzen jedoch kein Stimmrecht und können kein Vereinsamt übernehmen.
Für neue Mitglieder ist die Fördermitgliedschaft zugleich der erste Schritt auf dem Weg zur späteren ordentlichen Mitgliedschaft.
Sie möchten Fördermitglied werden?
Laden Sie den Antrag herunter, füllen Sie ihn vollständig aus und reichen Sie ihn bei uns ein.
[Antrag Fördermitgliedschaft herunterladen]
Ordentliche Mitgliedschaft
Volljährige natürliche Personen können nach zwölf Monaten Fördermitgliedschaft die Aufnahme als ordentliches Mitglied beantragen.
Ordentliche Mitglieder sollen das Vereins- und Gemeindeleben entsprechend ihren persönlichen Möglichkeiten mittragen und sich aktiv an der Entwicklung unserer Gemeinde beteiligen.
Nach sechs Monaten ununterbrochener ordentlicher Mitgliedschaft besteht das Stimm- und Wahlrecht. Jedes stimmberechtigte Mitglied verfügt über eine Stimme.
Über die Aufnahme als ordentliches Mitglied wird nach den Regelungen unserer Satzung entschieden.
Sie erfüllen die Voraussetzungen und möchten ordentliches Mitglied werden?
Dann können Sie hier den entsprechenden Antrag herunterladen und bei uns einreichen.
[Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft herunterladen]
Mitgliedsbeitrag
Fördermitglieder und ordentliche Mitglieder leisten einen Mitgliedsbeitrag. Der derzeitige Mitgliedsbeitrag beträgt 25 Euro monatlich.
In begründeten Härtefällen kann der Vorstand nach Maßgabe der Satzung eine Ermäßigung, Stundung oder einen Erlass des Beitrags ermöglichen.
Weitere Informationen
Die Einzelheiten zu den Mitgliedsarten, zum Aufnahmeverfahren sowie zu den Rechten und Pflichten unserer Mitglieder ergeben sich aus §§ 4 und 5 der Satzung des Islamischen Forums Kehl e. V.

